Die Höhe des Verwahrentgelts ist variabel und richtet sich nach der Entwicklung des „Zinssatz der EZB für die Einlagefazilität“ (Referenzzinssatz). Für das Verwahrentgelt (0,5%, Stand Oktober 2021) wird ein Freibetrag von 5.000 EUR vereinbart. Die Fondsdepot Bank wird zunächst jedoch einen Freibetrag von 100.000 EUR anwenden. Der Freibetrag kann jederzeit ohne weitere Information auf den vereinbarten Betrag reduziert werden. Die jeweils aktuellen Konditionen dazu finden Sie auf der Webseite der Fondsdepot Bank. Fondsbestände sind vom Verwahrentgelt nicht betroffen.
Die Einführung des Verwahrentgelts auf Geldkonten ist gültig ab 03. Februar 2022. Betroffene Kunden werden ab 19.11.2021 postalisch über diese Änderung informiert und die aktive Zustimmung muss bis zum 03.02.2022 erfolgen.
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