In diesem Jahr hat die Fondsdepot Bank die Depotentgelte für das Fondsdepot nicht wie sonst im Januar vereinnahmt. Aufgrund der komplexen Fragestellungen rund um das Urteil des Bundesgerichtshofs ist es für die Fondsdepot Bank erst jetzt möglich, diese Entgelte für das Jahr 2022 sicher zu erheben. Weitere Depotarten (Fondsdepot Online, StrategieInvestment Fondsdepot) sind von diesem Prozess nicht betroffen, hier wurden die Depotentgelte bereits vereinnahmt.
Für im Jahr 2022 eröffnete Depots werden die Depotentgelte standardmäßig vereinnahmt.
Für das Wochenende 21./22. Mai 2022 plant die Fondsdepot Bank die Vereinnahmung der fälligen Depotentgelte für alle Depots, für welche die Zustimmung zu den neuen Vertragsbestimmungen und Preisen vom 19. November 2021 bereits hinterlegt wurde. Die Vereinnahmung der Entgelte findet über die vereinbarten Wege statt.
Auch für Depots, für die noch keine Zustimmung vorliegt, werden 2022 noch Depotentgelte vereinnahmt. Über das genaue Vorgehen und den Zeitpunkt, wird die Fondsdepot Bank in Kürze gesondert informieren.
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