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Erhöhung Sparerpauschbetrag ab 2023: Das gilt für Freistellungsaufträge bei Fondsdepot Bank

Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der finale Gesetzesbeschluss wurde am 16.12.2022 beschlossen.

Die Erhöhung ändert den Freistellungsauftrag für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 € und für zusammenveranlagte Ehepaare/Lebenspartner von 1.602 € auf 2.000 €.

Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sowie die ehegatten- /lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung (Formular: „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“).

Formular


Wer ist von der Erhöhung betroffen?

Es sind alle privaten Personen betroffen, die einen existierenden Freistellungsauftrag haben oder einen neuen Freistellungsantrag stellen dürfen.


Erfolgt eine automatische Anpassung der bereits bestehenden Freistellungsaufträge?

Gemäß den gesetzlichen Regelungen werden alle Freistellungsaufträge mit aktuell gültigem Höchstbetrag von 801 €/1.602 € automatisch zum 01.01.2023 auf 1.000 €/2.000 € angehoben.

Anteilig beauftragte Freistellungsbeträge werden prozentual erhöht. Der Erhöhungssatz liegt dabei bei 24,844%. Ein Freistellungsauftrag von 0 € bleibt entsprechend bei 0 €.


Muss der Kunde etwas unternehmen?

Ein Kunde muss nur aktiv werden, wenn er eine von der gesetzlichen Regelung zur automatischen Anpassung des Freistellungsauftrages abweichende Veränderung in der Höhe seines aktuellen Freistellungsauftrages wünscht oder einen Freistellungsauftrag erstmalig neu einrichten möchte.

Andernfalls werden alle existierenden Freistellungsaufträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch zum 01.01.2023 angepasst.


Der existierende Freistellungsauftrag soll ab dem 01.01.2023 betraglich geändert werden?

Bitte benutzen Sie dazu das neue Freistellungsauftragsformular oder gehen Sie ab dem 03.01.2023 in den Selfservice Bereich des Banking Portals und beauftragen dort die Änderung des Freistellungsbetrages.


Wird das bisher gültige Freistellungsauftragsformular noch von der Bank akzeptiert?

Grundsätzlich sollte für Freistellungsaufträge, die das Jahr 2023 betreffen, das neue amtliche Muster verwendet werden. Auf diese Weise werden Unklarheiten vermieden. Das neue Formular steht Ihnen auf dieser Seite zeitnah bzw. ab Inkrafttreten durch Beschluss der Bundesregierung zur Verfügung.
Dennoch wird das bisher gültige Formular noch bis zum 30.06.2023 akzeptiert. Hierzu gilt es Folgendes zu beachten:

  • Verwendet der Kunde das bisher gültige Formular für die Beantragung des Sparerpauschbetrages mit Gültigkeit ab dem 01.01.2023 und unterschreitet dabei den zulässigen Höchstbetrag von 801 €/1.602 €, so hat sich der Kunde bewusst für diesen Betrag entschieden.
  • Nutzt er das bisher gültige Formular und kreuzt den maximalen Freistellungsauftrag von 801 € bzw. 1.602 € an, so dokumentiert er damit nicht eindeutig seinen Willen. Dieser Freistellungsauftrag kann ohne handschriftliche Ergänzung des Kunden nicht angenommen werden. Die handschriftliche Änderung sollte den neuen gültigen Höchstbetrag nennen.
     

Hat die Erhöhung Auswirkung auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Nein, sofern eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, gilt diese weiter.
 

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