FIL Fondsbank (FFB)

Einführung eines Verwahrentgelts für Kontoguthaben ab 100.000 € bei FFB

Als Folge der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank zahlt auch FFB bereits seit geraumer Zeit Negativzinsen für Einlagen bei der Deutschen Bundesbank (derzeit –0,5 % p. a.). Um die Auswirkungen für die Kunden möglichst gering zu halten, hat sich FFB entschieden, Kontoguthaben bis 100.000 Euro weiterhin kostenfrei zu verwahren.

Für Guthaben, die diesen Betrag übersteigen, wird ab dem 1. Oktober 2020 ein Verwahrentgelt eingeführt.
 

FAQ zum Verwahrentgelt

Für welche Konten wird ein Verwahrentgelt erhoben?
Dieses neue Entgelt betrifft ausschließlich Kunden, die über ein FFB FondsdepotPlus verfügen und die ein Guthaben von mehr als 100.000 EUR auf dem Abwicklungskonto unterhalten (Freibetrag).

Sind auch Depots betroffen?
Nein, der Depotbestand bleibt hiervon unberührt.

Wie hoch ist die Freibetragsgrenze?
Die Freibetragsgrenze beträgt 100.000 Euro je Konto.

Wie hoch ist das Verwahrentgelt?
Das Verwahrentgelt beträgt 0,5 % p. a. auf den die 100.000 Euro übersteigenden Betrag.
Der Zinssatz ist variabel und kann bei Veränderungen seitens der Bundesbank angepasst werden

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Die Regelung tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft.
 

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