Für Guthaben, die diesen Betrag übersteigen, wird ab dem 1. Oktober 2020 ein Verwahrentgelt eingeführt.
FAQ zum Verwahrentgelt
Für welche Konten wird ein Verwahrentgelt erhoben?
Dieses neue Entgelt betrifft ausschließlich Kunden, die über ein FFB FondsdepotPlus verfügen und die ein Guthaben von mehr als 100.000 EUR auf dem Abwicklungskonto unterhalten (Freibetrag).
Sind auch Depots betroffen?
Nein, der Depotbestand bleibt hiervon unberührt.
Wie hoch ist die Freibetragsgrenze?
Die Freibetragsgrenze beträgt 100.000 Euro je Konto.
Wie hoch ist das Verwahrentgelt?
Das Verwahrentgelt beträgt 0,5 % p. a. auf den die 100.000 Euro übersteigenden Betrag.
Der Zinssatz ist variabel und kann bei Veränderungen seitens der Bundesbank angepasst werden
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Die Regelung tritt ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft.
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