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ebase-Verwahrentgelt ab 01.01.2021 steht auf der Kippe

Der Bundesgerichtshof fällt ein Urteil, welches Verwahrentgelte kippen könnte! Was bedeutet das für Ihr ebase-Depot?

Update vom 31.03.2022

Die Berechnung des Verwahrentgelts in Höhe von 0,5% p.a. bei ebase erfolgt ab 01.04.2022 für alle Kontoguthaben, die 10.000 € übersteigen und  länger als 30 Kalendertage auf dem Konto verblieben sind - unabhängig vom Eröffnungsdatum. Mehr lesen
 

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Update vom 26.08.2021

Die Berechnung des Verwahrentgelt in Höhe von 0,5% p.a. bei ebase erfolgt erstmals wieder ab 01.08.2021, jedoch nur für Kunden, die z.B. durch Depot-/Kontoeröffnung wirksam der jeweiligen Verwahrentgelthöhe zugestimmt haben.

Das bedeutet konkret:

  • Eröffnungen bis 01.05.2020: Kein Verwahrentgelt derzeit
  • Eröffnungen ab 01.05.2020 bis 31.12.2020: Verwahrentgelt für Beträge über 100.000 Euro (Karenzzeit von 30 Tagen)
  • Eröffnungen ab 01.01.2021: Verwahrentgelt für Beträge über 1.000 Euro (Karenzzeit von 30 Tagen)
     

 

Artikel vom 20.05.2021

Sehr geehrte ebase-Kunden,

aufgrund des weiterhin unverändert negativen Zinsumfelds verlangen einige unserer Partnerbanken ein Verwahrentgelt auf Kontoguthaben unter Beachtung verschiedener Betragsfreigrenzen. Ebase informierte über die Einführung des Verwahrentgelts in Höhe von 0,5 % p.a. ab 01. Januar 2021 für alle Konten und Tagesgeldkonten. Die Belastung soll quartalsweise erfolgen. Eine Freibetragsgrenze in Höhe von 1.000 EUR gilt.

Bundesgerichtshof fällt ein Urteil, das die Einführung von Verwahrentgelten kippen könnte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April ein Urteil (Az.: XI ZR 26/20) gefällt, das Auswirkungen auf  die zunehmende Einführung von "Verwahrentgelten" haben wird.
Der oberste deutsche Gerichtshof hat einzelne Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam erklärt. Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB immer dann zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht ausdrücklich und schriftlich reagieren – auch "stillschweigende Zustimmung" genannt. Aus Sicht des BGH sind derartige Klauseln aber zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, berichten übereinstimmend mehrere Medien.

Die Belastung des Verwahrentgeltes ist bei ebase dadurch vorerst auf Eis gelegt!

Wir bleiben für Sie dran! Sollte es Neuigkeiten zum Thema Verwahrentgelt bei ebase geben, erfahren Sie es im €uro Fonds-Shop Magazin.
Welche Banken neben ebase auch ein Verwahrentgelt auf Kontoguthaben einführen möchten oder eingeführt haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 09371 - 94 867 270.

Ihr Team des €uro Fonds-Shop