- Ab 01.01.2020 wird die DAB für EUR-Einlagen ein Verwahrentgelt in Rechnung stellen, sofern eine Einlagenquote von 15 % überschritten wird.
- Die Einlagenquote wird auf Basis der unter einer Konto-Depot-Stammnummer geführten Konten und Wertpapierdepots des vorangegangenen Quartals ermittelt. D.h. es werden diejenigen Konten und Wertpapierdepots zusammengefasst, deren erste 7 Ziffern identisch sind. Die Einlagenquote berechnet sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen Kontosalden der in EUR geführten Konten zum Gesamtvermögen exkl. Währungskonten [Ø EUR Kontensalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR Kontensalden)].
Beispiel: Kontosaldo 150 EUR geteilt durch Gesamtvermögen 1.000,- EUR = 0,15 -> Einlagenquote 15%.
Die Einlagenquote wird quartalsweise auf Basis des Mittels der Tagessalden ermittelt. - Kurzfristig höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen) können über den Berichtszeitraum ausgeglichen werden und führen daher nicht automatisch zu einer Belastung.
- Ebenso wird es für die Währungen CHF, DKK, JPY und SEK ein Verwahrentgelt geben.
- Das Verwahrentgelt wird für alle Kundengruppen eingeführt - auch für Privatkunden.
- Für neue Geldeingänge von extern („fresh money“) sowohl für Neukunden als auch für Bestandskunden wird das Verwahrentgelt für 3 Monate ab Buchungstag ausgesetzt. Zum Beispiel: Für einen externen Geldeingang am 15.01.2020 beginnt die Berechnung des Verwahrentgelts zum 15.04.2020. Umbuchungen innerhalb der DAB werden nicht als „fresh money“ gewertet.
- Die erste Belastung erfolgt im Juli 2020 für das erste und zweite Quartal 2020. Die Einlagenquote für die Berechnung des EUR-Verwahrentgelts für das erste und zweite Quartal 2020 wird von 15 % auf 20 % angehoben. Das bedeutet, dass für Q1 und Q2 2020 nur bei einer Einlagenquote ab 20 % pro Stammnummer 0,50 % p. a. auf die EUR-Guthabensalden berechnet werden und nur auf den die Einlagenquote von 20 % übersteigenden Betrag.
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